Strommangellage – Massnahmen branchenspezifisch vorbereitet
Für Schienenverkehr, Telekommunikation sowie Post- und Zahlungsverkehr liegen nach Vernehmlassungen jetzt Verordnungsentwürfe vor, die im Fall einer Strommangellage ein sektorielles Vorgehen ermöglichen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November davon Kenntnis genommen.
In einer Strommangellage muss die noch vorhandene Energiemenge bestmöglich für Wirtschaft und Gesellschaft verwendet werden. Kritische Bereiche arbeiteten jetzt Vorschläge aus, wie sie in einer Strommangellage weiter funktionieren können.
Diese Vorschläge mündeten in vier Verordnungsentwürfen, die 2024 in der Vernehmlassung waren. Drei davon wurden jetzt ausgewertet und dem Bundesrat erneut vorgelegt.
Autoverlade und Güterverkehr
In einer Strommangellage müssten Schienenverkehr und Mobilfunk ihren Stromverbrauch reduzieren und gleichzeitig ihr Angebot einschränken. Das Vorgehen für den Schienenverkehr wurde in der Vernehmlassung durchgehend positiv aufgenommen. Am Verordnungsentwurf kam es trotzdem zu Anpassungen.
So ist jetzt ausdrücklich erwähnt, dass die Autoverlade von einer Einstellung des Personenverkehrs auf der Schiene nicht betroffen wären. Ferner steht neu im Entwurf, dass Kantone für jene Ortschaften, die nur über den öffentlichen Verkehr erschlossen sind, nach Abstimmung mit dem Bundesamt für Verkehr Ausnahmen gewähren können. Ebenso ist jetzt auch die Priorisierung des Güterverkehrs gegenüber dem Personenverkehr explizit aufgeführt.
Notrufdienste und Informationsplattformen
Auch der Verordnungsentwurf für Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs elektrischer Energie im Mobilfunk wurde angepasst. Dies betrifft die Notrufdienste, die Informationsplattformen von Bund und Kantonen sowie die App «Alertswiss». Zu diesen Diensten müssen die Mobilfunkkonzessionäre den fernmeldetechnischen Zugang sicherstellen.
Post- und Zahlungsverkehr
Der Verordnungsentwurf für den Post- und Zahlungsverkehr erfuhr nach der Vernehmlassung keine Anpassungen. Im Gegensatz zu Schienenverkehr und Mobilfunk muss die Post kontingentieren. Der Grundversorgungsauftrag der Post- und Zahlungsverkehrsdienstes könnte deshalb nur noch in reduziertem Umfang gewährleistet werden. Dabei würde sie Dienstleistungen der Grundversorgung priorisieren, um weniger Strom zu verbrauchen.
Im Falle einer Mangellage würden die Massnahmen situationsgerecht angepasst und vom Bundesrat durch Verordnungen in Kraft gesetzt. Massgebend wird nur die Fassung sein, die der Bundesrat im Falle einer schweren Strommangellage auf Antrag des Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung verabschieden wird.