ESTI passt Prüfungsreglement für das Anschliessen von elektrischen Erzeugnissen an

Das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI hat mit Inkraftsetzung am 1. Juli 2024 ein neues Reglement über die Prüfung für das Anschliessen von elektrischen Erzeugnissen gemäss Art. 15 der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV; SR 734.27) verabschiedet.

ESTI Art.15
Quelle: Electrosuisse

Das Reglement vom 1. Juli 2024 setzt für die Zulassung zur Prüfung neu das Vollenden des 18. Lebensjahrs und gegebenenfalls zusätzlich die Absolvierung eines Kurses von mindestens 12 Lektionen über die Erstprüfung gemäss der SN 411000 (Niederspannungs-Installationsnorm; NIN) voraus.

Die notwendigen Inhalte des Kurses und des Kurszertifikats werden im Anhang der Wegleitung zum Reglement geregelt; es handelt sich dabei um die folgenden Themen: Sichtprüfung der elektrischen Installationen, Überprüfung der Abschaltzeit der Überstromschutzorgane, Messung des Kurzschlussstroms, Prüfung der Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD), Schutzleiter- und Potenzialausgleichsleiterprüfung, Isolationsmessung von Anschlussleiter ab Abschlusspunkt, lokalisieren ungenügender Isolationswerte, Interpretation der Messergebnisse (mit Hilfstabellen).

Der Abschluss des Kurses darf bei der Prüfungsanmeldung nicht länger als drei Jahre zurückliegen, und das Zertifikat hat bei der Prüfungsanmeldung vorzuliegen. Personen mit einem Fähigkeitszeugnis «Elektroinstallateur EFZ» oder «Montage-Elektriker EFZ», welche ihre Ausbildung ab 2015 begonnen haben, werden ohne Nachweis über die Absolvierung des Kurses zur Prüfung zugelassen. Personen mit einem Fähigkeitszeugnis «Elektroinstallateur EFZ» oder «Montage-Elektriker EFZ» und diejenigen mit einer vom ESTI als gleichwertig anerkannten ausländischen Berufsqualifikation, welche ihre Ausbildung vor 2015 begonnen haben, werden zur Prüfung zugelassen, wenn sie nachweisen, dass sie die vom EIT.swiss definierte Zusatzausbildung zur Erstprüfung oder den Kurs gemäss Anhang der Wegleitung zum neuen Reglement absolviert haben. Es wird bei vor 2015 begonnenen Ausbildungen als angezeigt erachtet, dass die Kenntnisse im Bereich der Erstprüfung vor der Prüfungszulassung aufgefrischt werden.

Das neue Reglement ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Nach der Aufhebung des Reglements vom 1. März 2023 per 31. Dezember 2024 wird die Prüfung ab dem 1. Januar 2025 nach dem neuen Reglement stattfinden. Diese wird total 75 Minuten dauern und in vom ESTI festgelegten Lokalitäten vollständig in elektronischer Form mittels Multiple-Choice-Fragen durchgeführt.

Wer sich zur Prüfung mit einem Datum ab dem 1. Januar 2025 anmeldet, wird nach dem neuen Reglement geprüft. Wer die Prüfung nach dem Reglement vom 1. März 2023 nicht bestanden hat, kann diese maximal zweimal nach dem Reglement vom 1. März 2023 wiederholen. Nach dem 31. Dezember 2026 finden keine Wiederholungsprüfungen nach dem Reglement vom 1. März 2023 mehr statt. Wahlweise kann, wer die Prüfung nach dem Reglement vom 1. März 2023 nicht bestanden hat, die Prüfung unter Vorlage eines Nachweises über die Absolvierung des Kurses über die Erstprüfung maximal zweimal nach dem neuen Reglement wiederholen; die Wahl des neuen Reglements für Wiederholungsprüfungen hat zur Folge, dass alle Fächer wiederholt werden müssen. Die Ausnahmeregelung für Personen mit einem Fähigkeitszeugnis «Elektroinstallateur EFZ» oder «Montage-Elektriker EFZ» und für diejenigen mit einer vom ESTI als gleichwertig anerkannten ausländischen Berufsqualifikation gilt sinngemäss auch für Wiederholungsprüfungen.

Gemäss der neuen Wegleitung ist die Geräteprüfung nicht mehr Bestandteil der Prüfung, weil diese nicht den Bereich der NIV betrifft. Die Feststellung der Spannungsfreiheit (3-Punkte-Regel), die Beurteilung der Messresultate, die Funktionsprüfung (insbesondere von sicherheitsrelevanten Betriebs- und Hilfsmitteln), das Protokollieren der Kontrolle und das Verzeichnis werden neu auf dem Leistungsniveau 2 (Kompetenz in wiederkehrenden und veränderlichen Aufgabenstellungen) geprüft.

Es gelten im Übrigen weiterhin die Art. 5 ff. der Verordnung des UVEK über elektrische Niederspannungsinstallationen (SR 734.272.3; V-UVEK NIV). Das neue wie auch das bisherige Reglement sind auf der Webseite des ESTI verfügbar.

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