Nullung Schema III: Verbesserter Personenschutz durch mobilen FI?

Installation nach Nullung Schema III werfen immer wieder Fragen auf. So erreichte unsere Electrosuisse-Experten folgende Frage.

Frag die Experten
Quelle: Electrosuisse

Frage

Ich wohne zur Miete in einem Einfamilienhaus aus den 1930er-Jahren. Teile der Installation sind nach Nullung Schema III ausgeführt, FI-Schutzschalter gibt es keine. Eine Nachrüstung oder Erneuerung ist nicht geplant. Wie können wir den Personenschutz trotzdem verbessern? Würde ein mobiler FI funktionieren?

Antwort

Der Bestandesschutz gilt nur für die ursprüngliche Anlage der 1930er. Änderungen und Ergänzungen sind nach den geltenden Normen zum Zeitpunkt der Erstellung auszuführen und zu prüfen. Wenn also z.B. im Jahr 2001 Steckdosen ergänzt wurden oder ein Küchen- oder Badezimmerumbau erfolgte, dann gelten für diese Anlageteile die NIN 2000, sowohl für die Erstellung als auch für die periodische Prüfung.

Das Einbauen von RCDs (FI-Schalter) in der Elektroverteilung ist bei Installationen nach Nullung Schema III tatsächlich unmöglich, da die getrennte Verlegung von Neutralleiter und Schutzleiter Bedingung für die Funktion eines RCD ist. Es können jedoch Steckdosen mit eingebautem Fehlerstromschutzschalter (sogenannte Sidos oder SRCD) installiert werden. In diesem Fall sind die Steckdose und die daran eingesteckten Betriebsmittel zuverlässig gegen Fehlerströme geschützt. Der Nachteil dieser Lösung liegt darin, dass eine falsche Sicherheit entstehen könnte: Die Installation selbst bleibt als Nullung Schema III bestehen. Zuleitungen, Deckenleuchten und fest angeschlossene Geräte bieten jedoch weiterhin ein Gefährdungspotenzial, besonders bei unterbrochenen Neutralleitern.

Die Verwendung von mobilen PRCD-Steckern ist in diesem Fall tatsächlich eine gute Ergänzung und verbessert den Personenschutz massgeblich.

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