Sicher auf der Leiter

Pro Jahr passieren über 6000 Berufsunfälle mit Leitern. Die Statistik zeigt, dass Abstürze bereits aus geringer Höhe dramatische Folgen haben können. Darum ist es wichtig, beim Arbeiten in der Höhe Alternativen zu prüfen, aber in jedem Fall sichere Leitern zu verwenden.

Leitern
Quelle: Suva

Leitern sind praktisch im Berufsalltag. Sie sind einfach zu transportieren und im Vergleich zu anderen Hilfsmitteln günstig zu beschaffen. Leider führen sie aber auch zu über 6000 Berufsunfällen pro Jahr, die teilweise dramatische Folgen für die Betroffenen haben.

14 Prozent der Unfälle haben einen Arbeitsausfall von drei oder mehr Monaten zur Folge. Zudem ist bei jeder achten beruflichen IV-Rente ein Leiterabsturz die Ursache. Pro Jahr enden vier Unfälle gar tödlich.

Bauarbeitenverordnung fordert Alternativen zu Leitern

Gemäss Art. 21 der Bauarbeitenverordnung dürfen Arbeiten von tragbaren Leitern aus nur ausgeführt werden, wenn kein anderes Arbeitsmittel in Bezug auf die Sicherheit besser geeignet ist. Weiter ist vorgeschrieben, dass ab einer Absturzhöhe von mehr als 2 Metern Arbeiten von tragbaren Leitern aus nur von kurzer Dauer sein dürfen. «Mit kurzer Dauer sind Arbeiten gemeint, die in wenigen Minuten erledigt werden können, beispielsweise wenn man eine Lampe aufhängt oder eine Wandschalung anschlägt», erklärt Roland Richli, Experte für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Suva.

Wichtig zu wissen: Leitern dürfen nur von Personen bestiegen werden, die dafür instruiert und geeignet sind. Das Verwenden von tragbaren Leitern erfordert eine bestimmte körperliche Beweglichkeit und Fitness. So erhöhen beispielsweise eine eingeschränkte Beweglichkeit oder Schlafmanko das Risiko eines Unfalls. Zudem nimmt das Gleichgewicht mit dem Alter merklich ab.

Wer Leitern besteigt, muss sich mit beiden Händen sicher halten können. Das Tragen von grösseren Gegenständigen und Geräten ist zu vermeiden, Handwerker sollten leichte Werkzeuge mitführen, die sicher in einer Werkzeugtasche oder Umhängekiste verstaut werden können.

Auswahl Leiter
Übersicht über geeignete und sichere Arbeitsmittel in Abhängigkeit von der Einsatzhöhe.
Quelle: Suva

Untergrund und Standort

Der Untergrund, auf dem die Anstell- oder Stehleiter zu stehen kommt, muss genügend tragfähig sein. Er muss die Punktlasten der Leiterholme aufnehmen können. Der Aufstellungsort sollte so gewählt werden, dass man nicht von herabfallenden Gegenständen getroffen werden kann. Befindet sich der Standort der Leiter in einem Verkehrsbereich, muss auf das Hindernis aufmerksam gemacht werden, beispielsweise mit Hinweisschildern, Absperrungen oder durch eine Hilfsperson.

Wichtig: Beim Einsatz von Leitern in der Nähe von elektrischen Freileitungen und Anlagen gelten besondere Sicherheitsmassnahmen. Diese müssen schriftlich mit dem Leitungseigentümer vereinbart werden. Die Mitarbeitenden sind bezüglich der Massnahmen zu instruieren. Es muss sichergestellt werden, dass die Massnahmen konsequent umgesetzt werden. In der Nähe von oder an elektrischen Anlagen ausschliesslich Leitern einsetzen, die nicht leitfähig sind, beispielsweise aus Holz oder Kunststoff.

Zudem müssen bei Arbeiten, bei denen die Absturzhöhe mehr als zwei Meter beträgt, Absturzsicherungen verwendet werden. «Grundsätzlich ist in einem solchen Fall die tragbare Leiter das falsche Arbeitsmittel und es sind sichere Alternativen zu verwenden, beispielsweise Rollgerüste, Hubarbeitsbühnen oder mobile Podestleitern», sagt Richli.

Leiter ist nicht gleich Leiter

Im Gegensatz zu Bock- und Anstellleitern bieten leichte Plattformleitern mehr Sicherheit. Grund dafür ist, dass leichte Plattformleitern einen standhaften Arbeitsplatz ermöglichen. Zudem steht man dank der grossen Plattformfläche und den breiten Stufen sicher auf dieser Leiter. Die Haltebügel ermöglichen einen komfortablen Auf- und Abstieg und geben zusätzlich Halt beim Arbeiten. Darüber hinaus steht die Leiter aufgrund ihres breiten Leiterfusses sicher auf dem Boden. Leichte Plattformleitern eignen sich für punktuelle, nicht flächenorientierte Arbeiten bis zu einer Absturzhöhe von zwei Metern, wie beispielsweise Arbeiten an der Gebäudetechnik, Betonwänden, im Gebäudeunterhalt oder an Wandarmierungen.

Plattformleitern müssen die Normen SN EN 131-1 und SN EN 131-2 erfüllen:

  • Es wird empfohlen, leichte Plattformleitern bis zu einer maximalen Absturzhöhe von 2,0 m einzusetzen. Somit weist die Leiter auch eine geeignete Transportlänge im Betriebsfahrzeug auf.
  • Die Tritttiefe der Stufen beträgt mindestes 80 mm, diese müssen rutschhemmend ausgeführt sein.
  • Die oberste Plattform weist eine minimale Fläche von 360 × 360 mm auf.
  • Auf der Plattform ist eine dreiseitige Umwehrung aus Handläufen und Verbindungsteilen vorhanden, welche die Plattform um 1,0 m überragt.
  • An den beiden seitlichen Holmen sind spätestens ab der 5. Stufe starre oder klappbare Griffe (Handläufe) befestigt.
  • Es gibt eine zugfeste Spreizsicherung mit einer Arretierung der Plattform in Gebrauchsstellung.
  • Es wird aufgrund der Ergonomie empfohlen, leichte Plattformleitern mit einem Gewicht bis maximal 15 kg zu verwenden.

suva.ch

Auswahl
Die Darstellung zeigt die entscheidenden Kriterien, ob tragbare Leitern/Tritte eingesetzt werden können, oder ob alternative Arbeitsmittel geeigneter sind.
Quelle: Suva