Brandschutz: Aufgaben und Pflichten in der Instandhaltung

Technische Anlagen und Einrichtungen bergen oft ein erhöhtes Risiko für Brände, weshalb die Einhaltung von Sicherheitsvorgaben und die regelmässige Wartung unerlässlich sind. Zusätzlich müssen übergeordnete Funktionstests wie integrale Tests der Brandfallsteuerung durchgeführt werden. Die nachfolgenden Ausführungen beleuchten die wesentlichen Aufgaben und Pflichten von Instandhaltungs-Personen im Kontext des Brandschutzes.

Sicherheitsanlagen
Sicherheitsanlagen wie Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Rauchschutz-Druckanlagen (RDA), Gaslöschanlagen und Sprinkleranlagen müssen stets betriebsbereit sein.
Quelle: Swiss Safety Center

Eine zentrale Vorschrift des Schweizer Brandschutzrechts ist die VKF-Brandschutznorm. Diese führt in Art. 3 bst. b. aus, dass sich die Brandschutzvorschriften unter anderem an die Personen richten, die bei der Instandhaltung von Bauten und Anlagen tätig sind. Dies bedeutet, dass die mit Instandhaltungsaufgaben befassten Personen die brandschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten haben und bezüglich Brandschutz eine Verantwortung tragen. Die wesentlichen Aufgaben und Pflichten beinhalten folgende Themen:

Brandabschottungen

Die regelmässige Kontrolle und Instandhaltung von Brandabschottungen ist eine wichtige Aufgabe in der Brandverhütung. Brandabschottungen dienen der räumlichen Trennung von Brandabschnitten und verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch. Die Instandhaltung umfasst die regelmässige Überprüfung auf Schäden wie Risse, Löcher oder unzureichende Abdichtungen. Bei notwendigen Reparaturen dürfen ausschliesslich Materialien verwendet werden, die dem ursprünglich zertifizierten System entsprechen.

Die Kontrollintervalle der Brandabschottungen müssen der Nutzung und dem Gefährdungsrisiko (z. B. Vandalismus, Naturereignis) angepasst werden. Für das Festlegen der Kontrollintervalle und von zusätzlichen Kontrollen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Vorgaben des Systemhalters
  • Sind schon kleinere nicht relevante Risse vorhanden (vergrössern sich die Risse)?
  • Sind die Brandabschottungen (Weichschott) öffentlich zugänglich (z. B. Parkhaus)?
  • Waren Handwerker/ Unternehmen im Gebäude (z. B. Elektriker, Sanitär)?
  • Nach einem stärkeren Erdbeben (Bewegung von Installationen)?
  • Nach einem Wasserschaden im Gebäude (hohe Luftfeuchtigkeit)?

Sicherheitsanlagen und Notfallkonzepte

Sicherheitsanlagen wie Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Rauchschutz-Druckanlagen (RDA), Gaslöschanlagen und Sprinkleranlagen müssen stets betriebsbereit sein. Instandhaltungs-Personen sind dafür verantwortlich, die Betriebsbereitschaft regelmässig zu überprüfen, Wartungen durchzuführen und Störungen sofort zu beheben. Hierbei ist die Zusammenarbeit mit Systemhaltern, Unternehmern und Brandschutzfachpersonen essenziell, um die nötigen Informationen zu erhalten und die Wartung korrekt durchzuführen.

Zu den Fragen, mit denen sich Instandhaltungs-Personen befassen müssen, gehören folgende Punkte:

  • Sind alle Anlagen und Elemente bekannt?
  • Ist die erforderliche Dokumentation vorhanden?
  • Was ist bei der Wartung zu tun (Sichtkontrolle, Reinigung, Funktionstest etc.)?
  • Müssen trotz Wartungsvertrag zusätzliche Aufgaben und Tests durchgeführt werden?
  • Wie erhalte ich alle Informationen (Unternehmer, Systemhalter, Brandschutzexperte etc.)?
  • Liegt ein Massnahmen- und Notfallkonzept vor?

Das Massnahmen- und Notfallkonzept ist ein zentrales Dokument, das alle Schritte und Zuständigkeiten im Ereignisfall regelt. Es muss nicht nur die technischen Anforderungen abdecken, sondern auch die Kommunikation und Information aller beteiligten Personen im Notfall.

Not- und Sicherheitsbeleuchtung

Zu den brandverhütenden Massnahmen gehört auch die Kontrolle und Wartung der Not- und Sicherheitsbeleuchtung.

Einzelbatterieleuchten mit zentraler Statusanzeige und Selbsttesteinrichtung (SN-EN 50172/7.2, VKF 17-15/4.3) müssen monatlich auf die Betriebsbereitschaft geprüft werden, was bei Selbsttesteinrichtung automatisch erfolgt. Zusätzlich ist einmal jährlich der Ladezustand zu überprüfen. Die Ergebnisse müssen im Prüfbuch dokumentiert werden.

Auch Gruppen-Zentralbatteriesysteme mit Einzelleuchtenüberwachung (SN-EN 50172/7.2, VKF 17-15/4.3) sind monatlich auf die Betriebsbereitschaft zu prüfen, wobei die Anlage die Prüfung selbstständig durchführt und die Ergebnisse im Prüfprotokoll festhält. Zusätzlich ist monatlich die Funktion der Sicherheitsleuchten zu überprüfen. Einmal jährlich erfolgt eine Ladezustandskontrolle durch geeignetes, instruiertes Personal. Auch hier müssen die Prüfungen protokolliert werden.

Durch die strikte Einhaltung dieser Prüfintervalle kann gewährleistet werden, dass die Beleuchtung im Ernstfall zuverlässig funktioniert und eine sichere Evakuierung ermöglicht.

Sicherheitsstromversorgung

Die Sicherheitsstromversorgung soll die Betriebsbereitschaft von sicherheitstechnischen Einrichtungen während eines Stromausfalls gewährleisten. Die entsprechenden Einrichtungen bedürfen einer regelmässigen Kontrolle und Wartung, um ihre Funktionsfähigkeit im Ereignisfall sicherzustellen. So sind Stromerzeugungsaggregate (VKF 17-15/4.3) jährlich unter Last zu prüfen. Die Funktionskontrollen orientieren sich an den Vorgaben des Herstellers und erfordern geeignetes, instruiertes Personal. Vorgeschrieben ist ausserdem eine Dokumentation im Kontrollbuch. Regelmässige Inspektionen und eine vorausschauende Wartungsplanung sind unerlässlich.

Brandmeldeanlagen
Die Brandmeldeanlagen sind zentrale Komponenten des Brandschutzes und müssen regelmässig auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Dies umfasst die Sichtkontrolle der Melder sowie die regelmässige Überprüfung der Alarmierungsgeräte.
Quelle: Electrosuisse

Brandmeldeanlagen und Brandfallsteuerung

Die Brandmeldeanlagen sind zentrale Komponenten des Brandschutzes und müssen regelmässig auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Dies umfasst die Sichtkontrolle der Melder sowie die regelmässige Überprüfung der Alarmierungsgeräte. Eine sorgfältige Dokumentation der Prüfungen ist unerlässlich. Bei Ausfällen sind unverzüglich Ersatzmassnahmen zu ergreifen, um die Schutzziele sicherzustellen.

In Zusammenhang mit der Gewährleistung der Betriebsbereitschaft von Brandfallsteuerungen (BFS, 108-15) bestehen je nach Risikokategorie unterschiedliche Vorgaben. So beträgt das Prüfintervall bei der Risikogruppe 1 (Hohes Risiko, Bauten und Anlagen mit Rauch- und Wärmeabzugsanlagen mit Leistungsnachweis, Bauten und Anlagen mit Rauchschutz-Druckanlagen) höchstens zwei Jahre, während es bei der Risikogruppe 2 (mittleres Risiko, Beherberungsbetriebe Typ a und b, Bauten und Anlagen mit Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ohne Leistungsnachweis) vier Jahre und bei der Risikogruppe 3 (geringes Risiko, übrige Bauten und Anlagen) sechs Jahre beträgt.

Wichtig sind auch die Vorgaben der SES-Richtlinie für Brandmeldeanlagen vom 1.7.2021. Sie schreibt unter anderem Funktions- und Sichtkontrollen vor, die von der Errichterfirma oder durch den Betreiber und stets durch instruierte Personen vor Ort durchzuführen sind.

Störungen oder Ausschaltungen sind nach Meldung innerhalb von 24 Stunden in Angriff zu nehmen und bei längerem Ausfall (> 24 Stunden) der Brandschutzbehörde zu melden. Geeignete Ersatzmassnahmen sind zu ergreifen, um die Schutzziele weiterhin zu gewährleisten.

Haftungsfolgen bei Verletzung der Sorgfaltspflicht

Die Verletzung der Pflichten von Instandhaltungs-Personen kann sowohl zivil- als auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Ein mit Instandhaltungsaufgaben betrauter Betrieb ist für den Schaden verantwortlich, den er dem Auftraggeber zufügt. Aufgrund der Spezialistentätigkeit, die einem Unterhaltsbetrieb regelmässig zukommt, gelten hohe Mass­stäbe bezüglich der Einhaltung der Sorgfaltspflicht (Art. 398 in Verbindung mit Art. 321e Abs. 2 OR).

Nicht nur die beauftragten Betriebe, sondern auch die für Unterhaltsarbeiten eingesetzten Mitarbeitenden tragen eine persönliche Verantwortung. Gemäss Art. 321e OR haften Arbeitnehmende für Schäden, die aus der Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht resultieren. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Auswahl des Fachpersonals und dessen umfassender Schulung und Sensibilisierung im Bereich Brandschutz.

Zur zivilrechtlichen Haftung tritt die strafrechtliche Verantwortlichkeit hinzu. Bei Pflichtverletzungen, die kausal für negative Folgen wie Sachbeschädigung, Brandstiftung, Körperverletzung oder sogar fahrlässige Tötung sind, ermitteln die Strafuntersuchungsbehörden gegen die verantwortlichen Personen. Je nach Art und Schwere des verursachten Schadens kann es zu empfindlichen Strafen kommen.

Fazit

Unternehmen und Personen, die Aufgaben der Instandhaltung wahrnehmen, tragen eine erhebliche Verantwortung im Brandschutz. Die regelmässige Überprüfung und Instandhaltung von sicherheitsrelevanten Anlagen sowie die Dokumentation der Massnahmen sind unerlässlich, um Brände zu verhüten und die Sicherheit von Personen und Sachwerten im Brandfall zu gewährleisten. Durch die strikte Beachtung der brandschutzrechtlichen Vorgaben und die Umsetzung präventiver Massnahmen können Risiken erheblich reduziert werden.

Die strengen Haftungsbestimmungen im Falle einer Verletzung der Sorgfaltspflicht verdeutlichen die Bedeutung einer sorgfältigen und fachgerechten Instandhaltung. Um sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, ist die kontinuierliche Schulung der Mitarbeitenden sowie die Etablierung klarer Kommunikationsstrukturen essenziell. Eine vorausschauende Planung und systematische Wartung tragen entscheidend zur Betriebssicherheit bei.

safetycenter.ch

Swiss Safety Center

Die Swiss Safety Center AG, ein Unternehmen der SVTI-Gruppe, gehört zu den wichtigsten Schweizer Dienstleistern auf den Gebieten Brandschutz, Umwelt- und Arbeitssicherheit, Nachhaltigkeit, Sicherheit von technischen Anlagen, Zertifizierung sowie Ausbildung von Fachpersonen. Autor Thomas Eduard Meier ist langjähriger Leiter Rechtsdienst der SVTI-Gruppe (SVTI Schweizerischer Verein für technische Inspektionen und Swiss Safety Center AG).